Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger
18. September 2010 in Allgemein, Recht
Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft ... weiter >
