Generelles Besuchs- bzw. Umgangsrecht besagt jedes 2. Wochenende. Alles weitere ist Auslegungssache des Richters, des Vaters bzw. der Mutter. Auch besondere Hinderungsgründe die dem Umgang entgegenstehen können dazu führen, daß nur wenige Wochenendstunden und nicht ein ganzes Wochenende mit dem nicht erziehenden Elternteil verbracht werden dürfen bzw. können. In manchen Fällen verbringen die Kinder das ganze Wochenende beim Vater/Mutter. WIederum in auserwählten Fällen werden gerichtlich nur 3-5 Stunden Besuchsrecht an einem Samstag oder Sonntag festgelegt.
Väter oder Mütter, die Ihre Kinder auch unter der Woche sehen können sind seltener. Dies ist meistens nur möglich, wenn die Eltern nach der Trennung “Eltern” bleiben und sich noch freundschaftlich gegenüber stehen.