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> <channel><title>allein-erziehen.info - Community</title> <atom:link href="http://allein-erziehen.info/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://allein-erziehen.info</link> <description></description> <lastBuildDate>Thu, 05 Jan 2012 18:49:38 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <item><title>Mehrbedarf für Schwangere und allein erziehende Hartz IV-Empfänger</title><link>http://allein-erziehen.info/mehrbedarf-fuer-schwangere-und-allein-erziehende-hartz-iv-empfaenger/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/mehrbedarf-fuer-schwangere-und-allein-erziehende-hartz-iv-empfaenger/#comments</comments> <pubDate>Sat, 18 Sep 2010 05:34:23 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[antrag]]></category> <category><![CDATA[hartz iv]]></category> <category><![CDATA[krankheit]]></category> <category><![CDATA[mehrbedarf]]></category> <category><![CDATA[mehrbedarfszuschlag]]></category> <category><![CDATA[regelleistung]]></category> <category><![CDATA[sgb ii]]></category> <category><![CDATA[sozialgesetzbuch]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.allein-erziehen.info/?p=108</guid> <description><![CDATA[Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden. Zusätzlich steht Schwangeren auf Antrag hin 130 Euro [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bestimmte Personengruppen, die Hartz IV  erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen.  Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Schwangere  können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung zusätzlich als  Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der  Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden. Zusätzlich steht Schwangeren  auf Antrag hin 130 Euro für Bekleidung und Erstausstattung bei  Schwangerschaft und Geburt als einmalige Leistung nach dem § 23 SGB II  zu. Ebenso gilt die bedarfsbezogene Wohnungsausstattung als einmalige  Leistung. Der hierfür gültige Leistungssatz muss mit dem jeweiligen  Sachbearbeiter persönlich abgeklärt werden.</p><p>Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren ( U7) erhalten 17 Prozent, bei 2 bis 3  Kindern unter 16 Jahren (U 16) 36 Prozent und bei drei und mehr Kindern  werden pro Kind 12 Prozent, somit 41 Euro der jeweils gültigen  Regelleistung geleistet. Hierbei ist der Mehrbedarfszuschlag bei  mehreren Kindern jedoch auf maximal 60 Prozent bzw. 205 Euro der  Regelleistung beschränkt. Die Regelleistung für Alleinerziehende liegt  derzeit bei 351 Euro und ab 01.07.2009 bei 360 Euro. Somit erhalten  Alleinerziehende derzeit bei U7 59 Euro, bei U 16 126 Euro, darüber  hinaus bei mehreren Kindern maximal 205 Euro. Dieser <strong>Mehrbedarfszuschlag</strong> ist im Sozialgesetzbuch II unter § 21/ § 28 geregelt.</p><p>Weiterhin haben Alleinerziehende  aufgrund einer zu kleinen Wohnung das Anrecht, sich eine größere Wohnung  zu suchen. Ist dies zuvor mit dem Leistungsträger korrekt geregelt und  genehmigt, werden hierfür die Umzugskosten, Renovierungskosten sowie in  den meisten Fällen auch die Maklerkosten übernommen. Bedarf es aus  diesem Grunde weiterer Möbe, kann auch hierfür ein entsprechender Antrag  gestellt werden.</p><p><strong>Krankheitsbedingte Zusatzkost</strong>,  die manche schwangere Personen zu sich nehmen müssen, können monatlich  von bis zu 61 Euro durch das Amt übernommen werden. Allerdings wird je  nach Krankheit, jedoch mindestens mit 25,56 Euro monatlich abgerechnet.  Dies ist im SGB II § 20 Abs. 4 S.3 nachzulesen.</p><p><strong>Wichtig: </strong>Bei  Mehrbedarf, außergewöhnlichen Leistungen oder sonstigem sollte  generellzuvor ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter geführt  werden.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/mehrbedarf-fuer-schwangere-und-allein-erziehende-hartz-iv-empfaenger/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Alleinerziehend, schwanger, U25 und dennoch Hartz IV erhalten</title><link>http://allein-erziehen.info/alleinerziehend-schwanger-u25-und-dennoch-hartz-iv-erhalten/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/alleinerziehend-schwanger-u25-und-dennoch-hartz-iv-erhalten/#comments</comments> <pubDate>Fri, 17 Sep 2010 07:49:11 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Arbeitslos]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[bedarfsgemeinschaft]]></category> <category><![CDATA[hartz iv]]></category> <category><![CDATA[leistungsträger]]></category> <category><![CDATA[sgb ii]]></category> <category><![CDATA[wohnnebenkosten]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.allein-erziehen.info/?p=97</guid> <description><![CDATA[Alleinerziehende junge Mütter, die noch unter 25 Jahren sind, aber bisher zu Hause bei den Eltern wohnten, kann nicht von Amts wegen die eigene Wohnung verweigert werden. Ist nun eine junge Frau schwanger, genießt diese auch schon im Elternhaus eine Sonderstellung nach § 9 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches II). Begründung: Sie lebt schwanger in einer [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Alleinerziehende junge Mütter, die noch  unter 25 Jahren sind, aber bisher zu Hause bei den Eltern wohnten, kann  nicht von Amts wegen die eigene Wohnung verweigert werden.</p><p>Ist nun eine junge Frau schwanger,  genießt diese auch schon im Elternhaus eine Sonderstellung nach § 9 Abs.  3 des Sozialgesetzbuches II). Begründung: Sie lebt schwanger in einer  Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Sobald nun das Baby geboren wurde,  stellt sie vor dem Leistungsträger eine eigenständige  Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Kind dar. Dadurch besteht das gesetzliche  Anrecht, auch eine eigene Wohnung anzumieten und eigenständig zu leben.</p><p>Weiterhin sieht die neue Gesetzgebung  vor, dass die Gründung einer eigenständigen Familie einen Umzugsgrund  darstellt. Aus diesem Grunde darf der zuständige Leistungsträger die  Zahlung der eigenen Wohnung nicht verweigern.  Wichtig: Eine  Schwangerschaft stellt einen besonderen, schwerwiegenden Grund dar. Das <strong>Sozialgericht</strong> in Berlin hat am 19.06.2006 dazu unter dem <strong>Aktenzeichen: S 103 AS 3267/06 ER</strong> einen entsprechenden Entschluss gefasst auf. Dadurch muss die Übernahme  der Kosten für Wohnung und der Wohnnebenkosten durch den  Leistungsträger zugesichert werden.</p><p>Unter dem <strong>§§ 22 Abs. 2a SGB II</strong> wird dies nochmals näher erklärt. Personen, die das 25. Lebensjahr noch  nicht vollendet haben, haben somit einen gesetzlichen geregelten Anspruch auf  Übernahme der anfallenden laufenden Kosten. In einem besonderen Fall  unter <strong>Aktenzeichen S 26 AS 490/ER </strong>des Sozialgerichtes in Gießen ist dies so geschehen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/alleinerziehend-schwanger-u25-und-dennoch-hartz-iv-erhalten/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Angabe des Vaters beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss zwingend</title><link>http://allein-erziehen.info/angabe-des-vaters-beim-antrag-auf-unterhaltsvorschuss-zwingend/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/angabe-des-vaters-beim-antrag-auf-unterhaltsvorschuss-zwingend/#comments</comments> <pubDate>Thu, 16 Sep 2010 08:18:55 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Unterhalt]]></category> <category><![CDATA[ablehnung]]></category> <category><![CDATA[antrag]]></category> <category><![CDATA[betreuungsunterhalt]]></category> <category><![CDATA[jugendamt]]></category> <category><![CDATA[unterhalt]]></category> <category><![CDATA[unterhaltsvorschuss]]></category> <category><![CDATA[vaterschaftsanerkennung]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.allein-erziehen.info/?p=73</guid> <description><![CDATA[Ablehnung des Antrags auf Unterhaltsvorschuss bei Nichtangabe des Kindesvaters möglich Was kann ich tun, wenn ich derzeit ein Kind erwarte, aber den Namen des Vaters beim Jugendamt absolut nicht nennen kann oder darf? Werden die Gründe, der Vater ist verheiratet und/oder eine honorige Persönlichkeit, ein Industrieller oder sonstige wichtige Person des öffentlichen Interesses eine Grundlage [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ablehnung des Antrags auf Unterhaltsvorschuss bei Nichtangabe des Kindesvaters möglich</strong></p><p>Was kann ich tun, wenn ich derzeit ein  Kind erwarte, aber den Namen des Vaters beim Jugendamt absolut nicht  nennen kann oder darf? Werden die Gründe, der Vater ist verheiratet  und/oder eine honorige Persönlichkeit, ein Industrieller oder sonstige  wichtige Person des öffentlichen Interesses eine Grundlage zur  Verweigerung akzeptiert? Oder ist die Begründung der Kindesvater droht  mir und meinem ungeborenen Kind mit körperlicher Gewalt eher akzeptiert?</p><p>Alleinerziehende Mütter, die beim Jugendamt Abteilung Unterhaltsvorschusskasse einen Antrag auf<strong> Unterhaltsvorschuss </strong>für  Ihr Kind stellen möchten, sind gehalten den Namen des Vaters anzugeben.  Zur Angabe des Namens des Kindesvaters wird schon bei Geburt des Kindes  durch schriftliche Nachricht aufgefordert. Meistens hat die  Kindesmutter dann bis zu sechs Wochen Zeit, mit dem Vater des Kindes  vorbei zu kommen. Leben die Eltern schon getrennt, muss die Mutter in  aller Regel den Namen angeben. Das <strong>Jugendamt </strong>fordert den Vater danach schriftlich auf, den Termin zur Vaterschaftsanerkennung innerhalb einer gesetzten Frist wahr zu nehmen.</p><p>Die Unterhaltsvorschusskasse geht  maximal 72 Monate, d.h. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes  mit dem Unterhaltsvorschuss in Vorlage. Gleichzeitig benötigt das  Jugendamt hier den Namen des Kindesvaters, damit dieser geleistete  Unterhalt wieder vom Kindesvater zurückgeholt werden kann. Der Staat  finanziert mit Steuergeldern den Unterhaltsvorschuss und ist bestrebt  und gesetzliche gehalten, die ausgelegten Mittel wieder ein zu klagen.  Unterhaltsvorschuss soll der Kindesmutter eine finanzielle Erleichterung  bieten, wenn der Vater des Kindes nicht zahlt, nicht auffindbar ist  oder sonstige Gründe anstehen. Nennt die Mutter nicht den Vater des  Kindes, besteht die Möglichkeit, dass der zuständige Sachbearbeiter der  Unterhaltsvorschusskasse den Unterhaltsvorschuss erstmal verweigert.</p><p>Die Aufgabe der Unterhaltsvorschusskasse  ist es heraus zu finden, wo der Vater wohnt und ob er tatsächlich nicht  zahlen kann. Ebenso, ob dieser nicht sogar innerhalb der ersten drei  Lebensjahre des Kindes einen <strong>Betreuungsunterhalt</strong> an die  Mutter des Kindes zahlen könnte. Die Unterhaltsvorschusskasse hat bis  zu vier Jahre rückwirkend die Möglichkeit des geleisteten Unterhalt vom  Kindesvater zurück zu holen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/angabe-des-vaters-beim-antrag-auf-unterhaltsvorschuss-zwingend/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>2</slash:comments> </item> <item><title>Höhe der Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind</title><link>http://allein-erziehen.info/hoehe-der-grundsicherung-fuer-alleinerziehende-mit-kind/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/hoehe-der-grundsicherung-fuer-alleinerziehende-mit-kind/#comments</comments> <pubDate>Wed, 15 Sep 2010 12:15:07 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Grundsicherung]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[arbeitslosengeld]]></category> <category><![CDATA[existenzminimum]]></category> <category><![CDATA[grundsicherung]]></category> <category><![CDATA[jugendamt]]></category> <category><![CDATA[kinderzuschlag]]></category> <category><![CDATA[kindesunterhalt]]></category> <category><![CDATA[unterhaltsvorschuss]]></category> <category><![CDATA[wohngeld]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.muth-ueberlingen.de.dd5736.kasserver.com/?p=57</guid> <description><![CDATA[Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen? Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden. Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab wann können Alleinerziehende mit ALG II rechnen?</strong></p><p>Alleinerziehende haben es durch die Doppelbelastung und der Vereinbarung von Beruf und Kind schon sehr schwer. Dazu kommt noch die Erziehungsfunktion der Alleinerziehenden. Alle Entscheidungen müssen alleine getroffen und vor sich selbst verantwortet werden.</p><p>Die zusätzliche Belastung von vielen allein erziehenden Elternteilen ist es, die finanzielle Situation zu meistern. Oftmals kann aufgrund des Klein- oder Schulkindes nur eine Teilzeitstelle ausgeübt werden. Zahlt der zu Kindesunterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unterhalt, kann nur in manchen Fällen der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser Anspruch besteht nur, wenn das Alter des Kindes noch unter dem vollendeten zwölften Lebensjahr liegt. Sobald das Kind 12 Jahre alt ist, zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr. Hier kann denn nur noch Hartz IV beantragt werden.</p><p>Wird nun aus wirtschaftlichen Gründen ein <strong>Antrag auf Arbeitslosengeld II </strong>zur Aufstockung des Familieneinkommens gestellt, zählen alle Einnahmen mit. In diesem Fall wird das Einkommen aus angestellter Tätigkeit, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss voll angerechnet. Berechnet wird das familiäre Grundeinkommen auf Grundlage des vorgegebenen Hartz IV- Satzes, d.h. je Person, Kind und Alter. Man spricht auch von dem gesetzlichen Existenzminimum.</p><p>Manche Alleinerziehende können auch nur einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dieser kann in manchen Fällen gleichermaßen oder sogar etwas höher ausfallen. Die Kriterien der Offenlegung sind von Amtswegen ziemlich gleich. Allerdings ist der Status für das persönliche Empfinden des Einzelnen zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass viele Sachbearbeiter oder Fallmanager diskriminierend mit den Hilfeempfängern umgehen. Dies geschieht keineswegs bei der Beantragung von <strong>Wohngeldzuschuss</strong>.</p><p><strong>Ab wann kann nun die Hilfebedürftigkeit von Alleinerziehenden mit einem Kind vermieden werden? </strong></p><p>Der Bundestag hat hier ein Bruttoeinkommen von mindestens 1.516 Euro zugrunde gelegt. Je weiterem Kind, Alter des Kindes, Altersunterschied von kleinen zu großen Kindern erhöht sich das Bruttoeinkommen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit entsprechend. Bei Beantragung von allen anderen staatlichen Zuschussleistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag kommt der Alleinerziehende oftmals umhin.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/hoehe-der-grundsicherung-fuer-alleinerziehende-mit-kind/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Religionswechsel des Kindes bei Trennung</title><link>http://allein-erziehen.info/religionswechsel-des-kindes-bei-trennung/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/religionswechsel-des-kindes-bei-trennung/#comments</comments> <pubDate>Thu, 09 Sep 2010 15:07:05 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[alleinerziehende]]></category> <category><![CDATA[religion]]></category> <category><![CDATA[religionswahl]]></category> <category><![CDATA[religionswechsel]]></category> <category><![CDATA[taufurkunde]]></category> <category><![CDATA[umtaufung]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.muth-ueberlingen.de.dd5736.kasserver.com/?p=32</guid> <description><![CDATA[Bei der Religionswahl für das Kind müssen sich Eltern mit unterschiedlicher Konfessionszugehörigkeit für eine Religion entscheiden. Sollte es dann zur Trennung der Eltern kommen und die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater einer anderen Konfession angehören als das Kind, können eventuell auftretende Fragen des Kindes unter Umständen nicht immer beantwortet werden. Sollte dieser Umstand für [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Religionswahl für das Kind müssen sich Eltern mit unterschiedlicher  Konfessionszugehörigkeit für eine Religion entscheiden. Sollte es dann zur  Trennung der Eltern kommen und die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater einer anderen Konfession angehören als das Kind, können eventuell  auftretende Fragen des Kindes unter Umständen nicht immer beantwortet werden.</p><p>Sollte dieser Umstand für Alleinerziehende ein Problem darstellen, kann das Kind die  Konfession durch eine sogenannte Umtaufung wechseln.  Gibt es Nachgeschwister die gerade getauft werden, besteht  hier die Möglichkeit direkt anhängend eine Umtaufe in der Kirche  vorzunehmen.</p><p>Erforderlich  ist vorab ein Gespräch mit dem Pfarrer und die Darlegung der Gründe.  Gleichzeitig sollte die bisherige Taufurkunde dem Pfarrer vorgelegt werden.  Somit  steht dem Religionswechsel nichts mehr im Wege.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/religionswechsel-des-kindes-bei-trennung/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Entlastungbetrag für Alleinerziehende</title><link>http://allein-erziehen.info/entlastungbetrag-fuer-alleinerziehende/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/entlastungbetrag-fuer-alleinerziehende/#comments</comments> <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 13:01:10 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Steuern]]></category> <category><![CDATA[entlastungbetrag]]></category> <category><![CDATA[freibetrag]]></category> <category><![CDATA[kindergeld]]></category> <category><![CDATA[lohnsteuerkarte]]></category> <category><![CDATA[voraussetzungen]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.muth-ueberlingen.de.dd5736.kasserver.com/?p=28</guid> <description><![CDATA[Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in ihrem Haushalt leben, erhalten einen Entlastungbetrag, wenn Sie die besonderen Voraussetzungen erfüllen. Bedingungen dafür sind: Das Kind muss auf der Lohnsteuerkarte des alleinerziehenden Vaters oder der Mutter mit einem Freibetrag eingetragen sein. Weiterhin muss das Kind beim Einwohnermeldeamt mit seinem Haupt- oder Nebenwohnsitz bei diesem Elternteil gemeldet sein. [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in ihrem Haushalt leben, erhalten einen Entlastungbetrag, wenn Sie die besonderen Voraussetzungen erfüllen.</p><p>Bedingungen dafür sind: Das Kind muss auf der Lohnsteuerkarte des alleinerziehenden Vaters oder der Mutter mit einem Freibetrag eingetragen sein. Weiterhin muss das Kind beim Einwohnermeldeamt mit seinem Haupt- oder Nebenwohnsitz bei diesem Elternteil gemeldet sein. Sollte der Lohnsteuerfreibetrag dem anderen Elternteil zu stehen oder man sich darauf geeinigt haben, muss nun dem Elternteil der den Entlastungsbetrag erhalten möchte mindestens Kindergeld zustehen, bzw. ausgezahlt werden.</p><p>Der Entlastungsbetrag kann lt. dem neuesten und aktuellen BFH-Urteil  III-R 79/08 vom 28.04.2010 jedoch nur an einen Elternteil geleistet werden. Dies selbst dann wenn das Kind im Wechsel bei Vater oder Mutter lebt.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/entlastungbetrag-fuer-alleinerziehende/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Änderung des Familiennamens des Kindes nicht möglich</title><link>http://allein-erziehen.info/aenderung-des-familiennamens-des-kindes-nicht-moeglich/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/aenderung-des-familiennamens-des-kindes-nicht-moeglich/#comments</comments> <pubDate>Mon, 06 Sep 2010 14:49:32 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Familie]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[antrag]]></category> <category><![CDATA[familiennamen]]></category> <category><![CDATA[jugendamt]]></category> <category><![CDATA[namensgebung]]></category> <category><![CDATA[umschreibung]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.muth-ueberlingen.de.dd5736.kasserver.com/?p=23</guid> <description><![CDATA[Der Trend zur Namensgebung des Kindes geht mittlerweile dahin, daß viele unverheiratete Elternpaare dem Kind den Familiennamen des Vaters geben. Alleinerziehende geben in der heutigen Zeit guten Glaubens und Gewissens bei der Geburt dem neugeborenen Kind den Familien des Vaters. Aber bedenken diese Mütter oftmals, was alles bei Streitigkeiten und Beziehungsende passieren kann? Mütter die [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Trend zur Namensgebung des Kindes geht mittlerweile dahin, daß  viele unverheiratete Elternpaare dem Kind den Familiennamen des Vaters  geben.</p><p>Alleinerziehende geben in der heutigen Zeit guten Glaubens und  Gewissens bei der Geburt dem neugeborenen Kind den Familien des Vaters.  Aber bedenken diese Mütter oftmals, was alles bei Streitigkeiten und  Beziehungsende passieren kann? Mütter die mit dem Kindesvater einig in  einem trauten Verhältnis stehen, gleich ob zusammen oder getrennt  lebend, sind sich der Problematik bei einer Trennung nicht bewußt.</p><p>Bei einer Trennung trägt das Kind unverändert den Familiennamen des  Vaters weiter. Einen Antrag auf Umschreibung des Familiennamen ist in  der Regel nicht möglich. Nur in extrem schwierigen Fällen, die  bedrohlich für das Leib und Leben des Kindes sind, wird zum Wohle des  Kindes entschieden. Hier wird der Name des Kindes in den Familiennamen  der Mutter umgewandelt. Allerdings ist dies eine langwierige  Angelegenheit und kann sich über Jahre erstrecken. Ebenso wird in diesen  Fall das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten, d.h. ein/e   Mitarbeiter/in des Jugendamtes kommt zum alleinerziehenden Elternteil  nach Hause schaut sich das Kind und die Lebensumstände an befragt evtl.  das Kind nach seinem Willen usw.  Weiterhin fällt auch ins Gewicht ob  weitere Kinder/ Geschwister im Haushalt leben und welchen Familiennamen  diese tragen.</p><p><strong>Tipp:</strong> Bitte vor der Unterschrift zur Namensgebung  des Kindes genau überlegen, den die amtierende Person des Standesamtes  weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass der Famileinname nicht  rückgängig gemacht werden kann.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/aenderung-des-familiennamens-des-kindes-nicht-moeglich/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Bloggen Sie auf www.allein-erziehen.info</title><link>http://allein-erziehen.info/bloggen-sie-auf-www-allein-erziehen-info/</link> <comments>http://allein-erziehen.info/bloggen-sie-auf-www-allein-erziehen-info/#comments</comments> <pubDate>Sat, 31 Jul 2010 12:32:26 +0000</pubDate> <dc:creator>Service</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[alleinerziehend]]></category> <category><![CDATA[bloggen]]></category> <category><![CDATA[erfahrungen]]></category> <category><![CDATA[kontakt]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.muth-ueberlingen.de.dd5736.kasserver.com/?p=15</guid> <description><![CDATA[Sie sind Alleinerziehend und möchten hier gerne über Ihr Leben als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater schreiben? Sie bloggen gerne und geben Ihre Erfahrungen gerne an Andere weiter? Sie möchten sich mit anderen Alleinerziehenden austauschen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sie sind Alleinerziehend und möchten hier gerne über Ihr Leben als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater schreiben? Sie bloggen gerne und geben Ihre Erfahrungen gerne an Andere weiter? Sie möchten sich mit <a
title="Mitglieder" href="/members/"><strong>anderen Alleinerziehenden</strong></a> austauschen?</p><p>Dann nehmen Sie <a
title="Kontakt aufnehmen" href="http://www.allein-erziehen.info/impressum/">Kontakt</a> zu uns auf.</p><p><strong>Wir freuen uns auf Sie!</strong></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://allein-erziehen.info/bloggen-sie-auf-www-allein-erziehen-info/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
