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> <channel><title>Kommentare für allein-erziehen.info - Community</title> <atom:link href="http://allein-erziehen.info/comments/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://allein-erziehen.info</link> <description></description> <lastBuildDate>Wed, 13 Oct 2010 09:17:10 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <item><title>Kommentar zu Angabe des Vaters beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss zwingend von michaela</title><link>http://allein-erziehen.info/angabe-des-vaters-beim-antrag-auf-unterhaltsvorschuss-zwingend/#comment-5</link> <dc:creator>michaela</dc:creator> <pubDate>Wed, 13 Oct 2010 09:17:10 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.allein-erziehen.info/?p=73#comment-5</guid> <description>Dies ist eine neue Sichtweise, da die Ämter bisher und generell darauf beharren. Angabe vom Vater bei der Unterhaltsvorschusskasse ist zwingend,  da ja von diesem der vorgestreckte Unterhalt wieder eingetrieben werden muss.
Könnte mir vorstellen, daß die Mutter denn an Eides Statt versichern müßte, daß sie den Vater nicht kennt. Extremfall wäre bei Vergewaltigung usw.
Der Link bzw. Quellennachweis hierfür wäre super.
Noch was würde sicher viele Mütter interessieren!!!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Dies ist eine neue Sichtweise, da die Ämter bisher und generell darauf beharren. Angabe vom Vater bei der Unterhaltsvorschusskasse ist zwingend,  da ja von diesem der vorgestreckte Unterhalt wieder eingetrieben werden muss.</p><p>Könnte mir vorstellen, daß die Mutter denn an Eides Statt versichern müßte, daß sie den Vater nicht kennt. Extremfall wäre bei Vergewaltigung usw.</p><p>Der Link bzw. Quellennachweis hierfür wäre super.</p><p>Noch was würde sicher viele Mütter interessieren!!!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Kommentar zu Angabe des Vaters beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss zwingend von Hakima</title><link>http://allein-erziehen.info/angabe-des-vaters-beim-antrag-auf-unterhaltsvorschuss-zwingend/#comment-4</link> <dc:creator>Hakima</dc:creator> <pubDate>Wed, 13 Oct 2010 08:32:09 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.allein-erziehen.info/?p=73#comment-4</guid> <description>Die Mutter kann nicht gewzungen werden, den Namen des Vaters preiszugeben, zumal, wenn z.B. sie tatsächlich den richtigen Vater nicht kennt.
Es gibt hierzu auch ein schon älteres höchstinstanzliches Urteil, das es einer Sekte erlaubte, die Namen der Kindsväter nicht zu nennen, mit der Folge, dass für diese Kinder dennoch U-Vorschuss bezahlt werden musste (Ich müsste es aber genauso suchen wie Sie - war mal irgendwann im Spiegel :-)).</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Die Mutter kann nicht gewzungen werden, den Namen des Vaters preiszugeben, zumal, wenn z.B. sie tatsächlich den richtigen Vater nicht kennt.<br
/> Es gibt hierzu auch ein schon älteres höchstinstanzliches Urteil, das es einer Sekte erlaubte, die Namen der Kindsväter nicht zu nennen, mit der Folge, dass für diese Kinder dennoch U-Vorschuss bezahlt werden musste (Ich müsste es aber genauso suchen wie Sie &#8211; war mal irgendwann im Spiegel <img
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